Was gibt es Neues?
Serviceliste
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GrillenListenelement 2
Zum Grillen dürfen ausschließlich Grillkohle und Grillbriketts verwendet werden.
Andere Materialien, die nicht für den Gebrauch als Grillmaterial ausgewiesen sind sowie auch Grünabfälle u.ä., sind nicht zugelassen.
Bei Verwendung anderer Materialien erhält der Pächter eine Abmahnung.
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Ruhezeiten
Es wird zusätzlich zu den entsprechenden Aushängen an den Wegen darauf hingewiesen, dass die Ruhezeit am Wochenende, beginnend um 18 Uhr am Samstag, unbedingt einzuhalten ist.
Außerhalb dieser Ruhezeit gilt wie in der Gartenordnung beschrieben:
Alles, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, muss unbedingt vermieden werden; die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten, z.B. die Hessische Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Lärms und Rasenmäherverordnung.
Auf der Homepage der Stadt Hanau können die Ruhezeiten nachgelesen werden. Dort ist auch aufgeführt, zu welchen Zeiten Gartengeräte betrieben werden dürfen.
Selbstverständlich gelten die Bestimmungen der Stadt Hanau auch in unserer Anlage!
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Trampoline
Auch die vielerorts in unserer Anlage zu findenden Trampoline waren ein Thema auf der Hauptversammlung 2018.
Es gilt hier folgende Regelung:
Trampoline bis 2,50 m Durchmesser sind Spielgeräte und dürfen im Garten aufgestellt werden.
Bei ihrer Benutzung soll auf andere Gartenfreunde Rücksicht genommen werden.
Trampoline ab einem Durchmesser von 2,51 m gelten als Sportgeräte und sind unzulässig und daher zu entfernen.
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Stechmücken
Jeder Kleingärtner kann dazu beitragen, dass sich die Stechmücken nicht weiter verbreiten:
- Wassertonnen, Becken etc. sofern möglich abdecken
- keine gefüllten Kannen oder Eimer länger als einen Tag stehen lassen
- BTI (Bacillus thuringiensis israelensis) einsetzen: Tabletten sind kostenlos im Stadtladen erhältlich, Präparat kann aber auch z.B. in Baumärkten oder im Internet als Tropfen erworben werden. 1 Tablette / 8 Tropfen reicht für 200 l etwa 4 Wochen. BTI ist für Menschen und andere Tiere unschädlich und wirkt nur gegen die Larven von Stechmücken.
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Schließen der Tore
Die Tore sind ab 19:00 Uhr geschlossen zu halten.
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Schwimm- und Planschbecken
Erlaubt sind ausschließlich Planschbecken mit einem Durchmesser von maximal 1,50 m.
In der Regel sind derartige Becken aufblasbar und haben einen oder zwei Ringe.
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Adressänderungen mitteilen
Wenn sich die Adresse oder Telefonnummer ändert, muss der Vorstand zeitnah informiert werden.
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Bauliche Maßnahmen
Geplante bauliche Massnahmen müssen vor Durchführung schriftlich und unter Vorlage einer Bauskizze beim Vorstand beantragt werden.
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Versicherung
Der Versicherungsbeitrag steigt von 26 auf 35 Euro.
Darüber wurde auf der Hauptversammlung 2021 informiert.
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Arbeitskarten
Bei Verlust der Arbeitskarte werden alle 8 im Jahr 2022 wieder abzuleistenden Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
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Toilettennutzung
Die Toiletten sind ab April bis Ende Oktober geöffnet.
Bei erneuter mutwilliger Verschmutzung werden die Toiletten ohne weitere Diskussion geschlossen.
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Chemietoiletten
Chemietoiletten können im Sommerhalbjahr mittwochs von 15 bis 18 Uhr und samstags von 9-13 Uhr am gewohnten Platz entleert werden.
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Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung
Unter der Voraussetzung, dass die Einladung zur Hauptversammlung wie in der Satzung festgelegt bekanntgegeben wird, ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Dies bedeutet, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung auch von den Pächtern akzeptiert werden müssen, die nicht anwesend waren.
Voraussetzung für eine satzungsgemäße Ladung ist der Aushang der Terminankündigung mit Tagesordnung drei Wochen im Voraus in der Kleingartenanlage.